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Prüfung von DruckmaschinenDer MaschinenprüfungBeim Kauf einer neuen oder gebrauchten Druckmaschine wird in vielen Fällen eine Abnahme der Druckmaschine vereinbart. Die Druckmaschine wird von dem Käufer abgenommen, wenn die vertraglichen Vereinbarungen erfüllt werden. Soweit keine individuellen Vereinbarungen zwischen Käufer und Maschinenhersteller getroffen wurden, bieten technische Richtlinien die allgemeine Grundlage einer Maschinenprüfung. Beispiele hierfür sind die technischen Richtlinien zur Abnahme von Endlos-, Bogenoffset- bzw. Rollenoffsetdruckmaschinen. In den technischen Richtlinien, die unter der Mitarbeit der Fogra entstanden sind und von bvdm und VDMA verabschiedet wurden, sind allgemein gültige Größen und Toleranzen drucktechnischer Kennwerte festgelegt. Unter anderem werden geprüft:
Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Fogra im Bereich Maschinenprüfungen können auch für Sonderdruckmaschinen, für die es keine Abnahmerichtlinien gibt, in Anlehnung an bestehende Richtlinien entsprechende Prüfprogramme erarbeitet werden. Die Fogra bietet im Rahmen ihrer Dienstleistungen die Prüfung von Druckmaschinen an. In einem Beratungsgespräch, das vor dem Vertragsabschluss zum Kauf der Druckmaschine stattfindet, wird die Abnahmeprüfung in ihren Einzelheiten besprochen und ein abnahmerelevantes Pflichtenheft erstellt. Inwieweit das Pflichtenheft mit in den Kaufvertrag aufgenommen wird, ist Verhandlungssache der Vertragspartner. Die Ergebnisse der Maschinenprüfung dokumentieren im ausführlichen Prüfbericht den Ist-Zustand der Druckmaschine. Entsprechend den Prüfergebnissen wird die Empfehlung zur Abnahme der Druckmaschine gegeben.
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Ihre Fogra-AnsprechpartnerWenden Sie sich an Dipl.-Ing. [FH] Florian Betzler [Tel. +49 89. 431 82 - 253] und Harry Heine [Tel. +49 89. 431 82 - 254], sie erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.
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